Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Audio-Service-Repair Dirk Lieben

Für Dienstleistungen gelten zwischen der Firma Audio-Service-Repair Dirk Lieben (ASR) und dem Kunden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart:

§ 1 Allgemeines

1.1 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2 Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ASR bedürfen der Schriftform.

1.3 Mit der Auftragserteilung einer Dienstleistung oder der Bestellung/Kauf eines Ersatzteils durch den Kunden, gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Werkstatt – und Außendienstreparaturen (Hauskundendienst) gleichermaßen.

§ 2 Auftragserteilung

2.1 Bei der Auftragserteilung sind möglichst genaue Angaben über Fehlfunktionen und auszuführende Arbeiten am Gerät durch den Kunden zu leisten. Das Gerät wird von ASR nur auf die vom Kunden angegebenen Fehler untersucht und repariert. Bei ungenauer/ unzureichender Fehlerangabe besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn ein Fehler nicht gefunden und somit nicht behoben werden konnte. Für versteckte/ nicht offensichtliche Mängel am Gerät übernimmt ASR keinerlei Haftung. Sollte(n) die vom Kunden angegebene Fehlfunktion(en) am Gerät während der Reparatur nicht feststellbar sein, wird ASR nach eigenem Ermessen die Arbeiten ausführen, welche auf Grund langjähriger Erfahrung die beschriebene(n) Fehlfunktion(en) beseitigen. Da besagte Fehlfunktion nicht feststellbar war, kann ASR nicht garantieren, dass alle zur Beseitigung besagter Fehlfunktion(en) notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden. Ein Nacherfüllungsanspruch besteht nur, wenn ASR die Fehlfunktion(en) auf Grund fahrlässigen Verschuldens nicht festgestellt hat.

2.2 ASR ist nicht verpflichtet, repariertes Gerät vollständig auf seine korrekte Funktion zu überprüfen. Sollten jedoch während der Reparatur vom Kunden nicht angegebene Fehler/ Mängel festgestellt werden, informiert ASR den Kunden über den Sachverhalt und evtl. anfallende Mehrkosten. Wünscht der Kunde keine Beseitigung besagter Fehler/ Mängel, verbleibt es bei dem ursprünglichen Auftragsumfang.

§3 Widerrufsbelehrung

3.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) sowie vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Audio-Service-Repair
Dirk Lieben
Hauptstr. 114
16348 Wandlitz
Fon: 0176- 62173239
E-Mail: kontakt(at)audio-service-repair.de

3.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen („Sonderbestellungen“) sowie Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind. Insbesondere ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen bei:

a. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;

b. Schaltungsunterlagen und technische Informationen, die über das Internet herunter geladen oder online versendet wurden;

c. Waren, die vom Kunden nach Erhalt bereits eingebaut wurden;

d. Batterien, Akkus, Kabel, Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;

e. Meterware, Verbrauchsmaterialien;

f. Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte bzw. gefertigte Ersatzteile, Geräte und Geräteteile;

g. Bild, Ton- und Datenträger, CDs, DVDs, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde oder sie online herunter geladen wurden.

Widerrufsfolgen

3.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie entsprechenden Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Ware müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Gegenstände sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Gegenstände werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Ware für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Kostenvoranschläge/ Kostenpflichtige Fehlerermittlung

4.1 Kostenvoranschläge sind in der Regel für Kunden kostenfrei, sofern es sich um eine mündliche grobe Kostenschätzung am Telefon handelt. Wenn der Reparaturegenstand mit ein augelösten Reparaturauftrag sich bereits bei ASR befindet wird jede Funktionsprüfung des Reparaturgegenstand mit einer groben Schätzung der Kosten der Reparatur mit 100€ pauschal zzgl. evtl. Versand berechnet. Es beinhaltet keine Demontage bzw. Öffnung des Gerätes.
Der Kostenvoranschlag kann bei Reparaturbetrieben nur eine sehr grobe Einschätzung der vermutlich anfallenden Kosten darstellen und ist daher unverbindlich.

4.2 Eine detaillierte Kostenermittlung ist nur durch eine Kostenpflichtige Fehlerermittlung gegeben. Diese umfasst folgende Leistungen: Kontrolle des Gerätes, falls notwendig teilweise Demontage des Gerätes, Fehlerermittlung, Ersatzteil-Preisanfrage beim Hersteller, Ermittlung der Reparaturkosten, Mitteilung des Kunden über die Kosten für eine Reparatur, Zusammenbau und unreparierte Rückgabe des Gerätes, falls keine Reparatur in Auftrag gegeben wird.

4.3 Die Arbeitsleistungen der Kostenpflichtigen Fehlerermittlung werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt, falls keine Reparatur gewünscht wird. Bei anschließendem Reparaturauftrag werden diese Kosten mit der Reparatur verrechnet.

4.4 Wird auf Wunsch des Kunden eine Reparatur, auf Grund nicht vorhandener Ersatzteile, nicht ausgeführt, so braucht das untersuchte Gerät nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden da es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Für die Fehlerermittlung sind kostenpflichtige Eingriffe im Gerät notwendig, daher kann bei Nichtausführung der Reparatur das Gerät auch unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

§ 5 Rückgabe

Die Rückgabe der in der Werkstatt reparierten Geräte erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Kunden (unter Vorlage der Reparatur Abholschein) durch den Kunden selbst oder einen Vertreter. Alternativ kann die Zusendung durch einen Kurierdienst ermöglicht werden. Kann der Reparatur-Abholschein nicht vorgelegt werden, wird das Gerät nur nach Vorlage des Personalausweises und einer Unterzeichnung für das abgeholte Gerät ausgehändigt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1 Bei Abholung durch den Kunden oder eines Vertreters und im Hauskundendienst erfolgt die Zahlung in bar. In Ausnahmefällen kann die Zahlung nach Absprache per Rechnung (Überweisung) erfolgen. Bei Gewerbekunden ist nur Zahlung per Überweisung möglich.

6.2 Bei Lieferung durch einen Kurier erfolgt die Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung im Voraus.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Auf ausgeführte Reparaturen, bei denen komplette Komponenten ausgetauscht wurden, übernimmt ASR eine Gewährleistung von 6 Monaten nur auf das ausgetauschte Material, die Lohnkosten für den wiederholten Austausch sind in diesen Fall immer kostenpflichtig. Ausnahmen für Material sind ausgetauschte Röhren, Leuchtmittel sowie Akkus, bei denen die Gewährleistungsfrist 3 Monate beträgt sowie wenn der Lieferant nur eine begrenzte Garantiezeit unter 6 Monaten gewährt. Bei Reparaturen, bei denen der Fehler durch Reinigen, Einstellarbeiten und nachlöten der Platinen beseitigt wurde, bzw. es sich nur um reine Lohnkosten handelt, kann keine Gewährleistung gegeben werden. Es gilt für reine Lohnkosten ein Dienstvertrag.

7.2 Der Kunde hat ASR die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Nachbesserung zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass das beanstandete Gerät zur Untersuchung und Mängelbeseitigung ASR zur Verfügung steht.

7.3 Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Tagen nach Rückerhalt des Gerätes bei ASR anzeigen. Für Verbraucher gilt eine Frist von 2 Wochen ab Feststellung des offensichtlichen Mangels. Auftretende Mängel müssen innerhalb dieser Fristen schriftlich bei ASR angezeigt werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch erlischt.

7.4 Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den von ASR ausgeführten Leistungen vorgenommen wurden.

7.5 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, dass die Beanstandung auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, als die von ASR ausgeführte Serviceleistung, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. ASR wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob dieser eine Fortführung der Arbeiten wünscht.

7.6 Ist eine Nachbesserung nicht möglich (z.B. durch nicht mehr beschaffbare Ersatzteile etc.) kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten, oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden an ASR sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 8 Aufbewahrung und Fristen

8.1 ASR haftet für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes bis 1 Monat nach Fertigstellung. Sollte eine Abholung von Kunden bzw. Auftraggeber in dieser Frist nicht möglich sein, muss eine Verlängerung dieser Frist auf schriftlichem Wege mit ASR vereinbart werden, evtl. entstehende Mehrkosten (z.b. Lagerkosten) sind vom Auftraggeber zu übernehmen. ASR ist berechtigt, das Gerät auf Kosten des Auftragsgebers zurückzusenden, wenn diese Frist überschritten wird.

8.2 Wird das Gerät nicht bis spätestens 1 Monat nach Abholaufforderung abgeholt, ist ASR berechtigt, ein angemessenes Lagergeld, mtl. 20€ pro Gerätekomponente, zu berechnen, Großgeräte bis zu 50€.
Erfolgt die Abholung nicht spätestens 6 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Lagerung und jede Haftung für fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. ASR ist berechtigt, das Gerät nach Ablauf dieser Frist zur Deckung der Unkosten zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.

8.3 Die maximale Aufbewahrungspflicht für Geräte aller Art (repariert und nicht repariert) beträgt 6 Monate ab Abholaufforderung. Ist es ASR nicht möglich, trotz mehrmaliger Versuche den Kunden oder einen Vertreter innerhalb dieser Zeit zu kontaktieren, ist ASR ebenfalls berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.

8.4 für die Dauer einer Reparatur kann ASR nur eine grobe Schätzung dem Auftraggeber mitteilen. Reparatur auf einen präzisienTermin kann somit nicht zugesichert werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

9.1 Soweit die anlässlich von Instandsetzungen/ Reparaturen eingebauter Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich ASR das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann ASR vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Ersatzteile verlangen. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur im Hauskundendienst, hat der Kunde ASR die Gelegenheit zu geben, den Ausbau vor Ort vorzunehmen

9.2 ASR steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem auf Grund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

§ 10 Haftung

10.1 ASR haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand, soweit ein Verschulden durch ASR vorliegt, nur innerhalb der Reparaturdauer plus 5 Tage nach Fertigstellung bzw. Rechnungsdatum, d.h. der Auftragsgegenstand ist nur für die Dauer der Reparatur versichert. Im Fall einer Beschädigung ist ASR verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten innerhalb dieser Frist wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit von ASR oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegt.

10.2 Die unter 10.1 ausgeführten Vertragsbedingungen beziehen sich nur auf die „HARDWARE“ der Geräte, nicht auf die „SOFTWARE“. ASR übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die bei der Erstellung eines Kostenangebotes, einer Instandsetzung, oder beim Austausch einer Backup-Batterie entstehen können. ASR geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.

10.3 Versand und Anlieferung des Auftragsgegenstands, sollte der Auftragsgegenstand in eine unangemessene Verpackung zu ASR geliefert sein übernimmt ASR keine Haftung für Schäden die durch Transport und Bewegung des Auftragsgegenstand entstehen.

§ 11 Ersatzteilverkauf

Kunden können Ersatzteile bei ASR käuflich erwerben. Diese sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Bestellung von Ersatzteilen durch ASR für den Kunden erfolgt nur mit Vorkasse.

§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

12.1 Sollten eine oder einzelne Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine entsprechend wirksame zu ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.2 Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin als vereinbart.

Stand: Oktober 2016 Mitglied im VSM Verband der Servicestationen Musikelektronik e.V.